Wohl stichprobenartige 3G-Kontrollen im ÖPNV
In Bussen und Bahnen gilt wohl ab Mittwoch die sogenannte 3G-Regel: Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder auf das Coronavirus getestet sein. Für den ÖPNV könnte das ein Kontrollproblem werden.
Mit Inkrafttreten des geänderten Infektionsschutzgesetzes das vermutlich ab Mittwoch gilt, gibt es im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) die sogenannte 3G-Regel: Transport nur für Genesene, Geimpfte oder auf das Coronavirus Getestete. Die Beförderungsunternehmen sind verpflichtet, das zu überwachen.
Die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder sind sich allerdings einig, dass die Kontrolle der neuen Regelungen in der Praxis nicht Aufgabe des Fahrpersonals sein kann. So steht es in einem Schreiben des saarländischen Verkehrsministeriums an die Verkehrsunternehmen, das dem SR vorliegt.
Beratungen am Montag
Demnach soll am Montag besprochen werden, wie Verkehrsunternehmen, Landes- und Bundespolizei sowie Ordnungsämter stichprobenartige Kontrollen gemeinsam organisieren können.
Von der 3G-Regel ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler sowie Taxifahrten. Für alle gilt Maskenpflicht.
Diese Corona-Regeln gelten im Saarland.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 20.11.2021 berichtet.