21 Verstöße gegen Corona-Einreisebestimmungen
Die Bundespolizei hat in den vergangenen sieben Tagen 21 Verstöße gegen die geltenden Corona-Einreisebestimmungen im Saarland festgestellt. Seit dem 2. März müssen Einreisende aus dem Département Moselle einen negativen Corona-Test nachweisen können.
Wie die Bundespolizeidirektion Koblenz dem SR sagte, seien vom 2. bis 9. März rund 1200 Personen an der Grenze zum Département Moselle im Rahmen der stichprobenartigen Schleierfahndung kontrolliert worden. 21 Personen wurden hierbei an ein Testzentrum verwiesen, da sie keinen gültigen Corona-Test vorweisen konnten.
Da das Robert-Koch-Institut das Département Moselle als Virusvarianten-Gebiet eingestuft hat, müssen Personen für die Einreise nach Deutschland seit dem 2. März einen negativen Corona-Test vorweisen können. Der Abstrich für den Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Akzeptiert werden sowohl PCR-Tests als auch Schnelltests.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten vom 10.03.2021 berichtet.