Sexueller Missbrauch an Kindern in der Uni-Klinik?
Ist in der Uni-Klinik Homburg noch ein weiteres Kind sexuell missbraucht worden? Das will ein Untersuchungs·ausschuss im Land·tag klären. Die Anwältin Claudia Willger sagt: Im Juli 2012 ist ein 6 Jahre altes Mädchen in der Hals-Nasen-Ohren-Klinik vergewaltigt worden. Das Mädchen hatte nach einer Operation Verletzungen. Die können durch eine Vergewaltigung entstanden sein.
Claudia Willger sagt auch: Die Uni-Klinik will verheimlichen, was passiert ist.
Die Chefs der Hals-Nasen-Ohren-Klinik sagen: Das Mädchen wurde nicht vergewaltigt. Es ist am Tag der Operation die ganze Zeit betreut worden. Die Verletzungen sind nicht während der Operation entstanden.
Wer hat recht? Das will der Untersuchungs·ausschuss klären. Er will auch andere Fälle von sexuellem Missbrauch in der Uni-Klinik klären. Die sollen vor Jahren in einer anderen Abteilung der Uni-Klinik passiert sein.
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Wörterbuch
Sexueller Missbrauch
Sexueller Missbrauch ist, wenn ein Mensch einen anderen Mensch zwingt, ihn oder sie an intimen Körper-Bereichen zu berühren oder mit ihm oder ihr Sex zu haben. Sexueller Missbrauch kann aber auch schon dort beginnen, wenn ein Mensch einen anderen Menschen so berührt, dass es dem anderen Menschen unangenehm ist. Sexueller Missbrauch ist ein Verbrechen und wird bestraft.
Untersuchungs·ausschuss
In einem Untersuchungs-Ausschuss sitzen Abgeordnete von allen Parteien, die im Parlament sind. Der Ausschuss soll zum Beispiel herausfinden, ob Politiker oder Behörden Fehler gemacht haben. Der Ausschuss beschäftigt sich mit einem bestimmten Thema: Das Ziel ist, viele Informationen zu dem Thema herauszufinden. Dafür fragt der Ausschuss viele Menschen, die mit der Sache zu tun haben. Das können auch Minister oder andere Politiker sein.
Vergewaltigung / vergewaltigt
Bei einer Vergewaltigung zwingt ein Mensch einen anderen Menschen zum Sex. Das ist für den Menschen, der vergewaltigt wird, sehr schlimm. Er leidet körperlich und seelisch unter der Tat. Meistens werden Frauen von Männern vergewaltigt, also zum Sex gezwungen. Vergewaltigung ist verboten. Wer vergewaltigt wurde, kann den Täter bei der Polizei anzeigen. Wenn ein Täter in Deutschland verurteilt wird, muss er mindestens zwei Jahre ins Gefängnis. Auch bei Beratungs·stellen gibt es Hilfe. Man kann zum Beispiel beim Verein „Der Weiße Ring“ anrufen: Die Telefonnummer ist 116 006. Und es gibt das Hilfe·telefon „Gewalt gegen Frauen“. Die Telefonnummer ist 0 8000 116 016.
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