Schild mit der Aufschrift «Angeklagter» im Gerichtssaal (Foto: dpa)

Mann gibt Mord an Sohn und Schwieger·sohn zu

  22.11.2018 | 16:00 Uhr

Ein Mann hat im Mai im Saarbrücker Stadtteil Fechingen auf einer Familien·feier 2 Menschen erschossen. Es waren sein Sohn und der Mann seiner Tochter. Seine Ex-Frau und seine Tochter wurden schwer verletzt. Der Mann wurde angeklagt. In einem Gericht in Saarbrücken hat der Angeklagte am Dienstag (20. November) gesagt: Ja, ich habe die 2 Menschen erschossen.

Der Mann hat auch gesagt: Eigentlich wollte ich mich selbst erschießen. Meine Familie sollte dabei sein und das sehen. Auf der Familien·feier hat meine Tochter gesagt: Ich soll gehen. Darüber habe ich mich sehr geärgert und um mich geschossen.

Der Staatsanwalt sagt: Der Mann wollte sich an seiner Familie rächen. Grund: Der Mann fühlte sich seit Jahren von seiner Familie nicht gut behandelt. Das Gericht hat noch nicht entschieden, welche Strafe der Mann bekommt.


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angeklagt/Angeklagter

Jemand, der etwas Verbotenes getan hat, wird angeklagt. Ein Richter entscheidet dann in einem Prozess vor Gericht, ob der Angeklagte schuldig ist. Der Richter entscheidet auch, welche Strafe der Angeklagte bekommt.


Gericht

Im Gericht versuchen Richter herauszufinden, ob jemand etwas Verbotenes getan hat – ob er gegen Gesetze verstoßen hat. Das Gericht legt auch fest, welche Strafe der Täter bekommt.


Staats·anwalt

Ein Staats·anwalt kennt sich gut mit Gesetzen aus. Er arbeitet mit der Polizei zusammen. Er prüft, ob jemand etwas Verbotenes getan hat. Man sagt dann: Der Staats·anwalt ermittelt. Der Staats·anwalt darf nur dann ermitteln, wenn er gute Gründe hat, jemanden zu verdächtigen. Hat jemand etwas Verbotenes getan? Dann fordert der Staats·anwalt vor Gericht eine Strafe.


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