Bezahl·karte für Flüchtlinge ab Mitte Juni erhältlich
Die Bezahl·karte für Flüchtlinge soll im Saarland ab Juni erhältlich sein. Zuerst sollen Menschen in der Landes·aufnahme·stelle in Lebach die Bezahl·karte bekommen. Im Juli soll sie dann auch für Flüchtlinge in den Land·kreisen da sein.
Die Flüchtlinge bekommen dann kein Bargeld mehr. Sie können stattdessen mit der Bezahl·karte einkaufen. Mit der Karte können die Flüchtlinge auch Geld überweisen. Aber sie können nicht überallhin Geld überweisen. Sie können zum Beispiel kein Geld an ihre Familien in ihrer Heimat schicken.
Die Karte sollte eigentlich schon im Januar kommen. Warum hat die Einführung der Bezahl·karte länger gedauert? Das Innen·ministerium sagt: Es war nicht einfach zu bestimmen, wie und wem Flüchtlinge mit der Bezahl·karte Geld schicken dürfen. Die Land·kreise sollen jetzt eine Liste erstellen. Auf dieser Liste soll stehen, an wen die Flüchtlinge Geld schicken dürfen.
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Wörterbuch
Bezahl·karte
Mit der Bezahl·karte sollen Asylbewerber die wichtigsten Dinge zum Leben einkaufen. Zum Beispiel Essen, aber auch Waschmittel und Deo. Asyl·bewerber sollen dann kein Bargeld mehr zum Einkaufen auf ihr Konto bekommen. Damit können die Asyl-Bewerber kein Geld mehr an ihre Familien in anderen Ländern schicken.
Flüchtling
Ein Flüchtling ist ein Mensch, der sein Heimat·land verlässt. Zum Beispiel weil dort Krieg ist. 2015 kamen vor allem aus Syrien sehr viele Menschen nach Deutschland. 2022 mussten viele aus der Ukraine fliehen.
Landes·aufnahme·stelle
Die Landes·aufnahme·stelle für das Saarland ist in Lebach. Alle Flüchtlinge, die ins Saarland kommen, müssen sich in der Landes·aufnahme·stelle anmelden. Viele Flüchtlinge wohnen auch dort. Viele Hilfs·organisationen kümmern sich in Lebach um die Flüchtlinge.
Land·kreis
Ein Land·kreis besteht aus mehreren Städten und Gemeinden. Im Saarland gibt es 6 unterschiedliche Land·kreise. Das sind:
- Merzig-Wadern
- St. Wendel
- Saarlouis
- Neunkirchen
- der Saarpfalz-Kreis
- der Regionalverband Saarbrücken.
Innen·ministerium
Das Innen·ministerium ist eine Behörde. Der Chef der Behörde ist der Innen·minister. Ein Minister gehört der Regierung eines Landes an. Der Innen·minister ist zuständig für die Verwaltung des Landes. Dazu gehören die Polizei aber auch der Sport.