Kitabeitrag nur zu zahlen, wenn Platz verfügbar ist
Am 8. Juni beginnt der eingeschränkte Kita-Regelbetrieb. Die Elternbeiträge für den Juni werden weiterhin vom Land übernommen, wenn kein Betreuungsplatz verfügbar ist.
Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot teilte mit, dass Eltern im Saarland mit dem Einstieg in einen eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 8. Juni wieder einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihrer Kita-Kinder haben. Auch die Zahl der Kinder, die an der FGTS-Notbetreuung teilnehmen, steige stetig.
"Deshalb erfolgt auch bei den Kita- und FGTS-Elternbeiträgen der Wechsel in einen eingeschränkten Regelmodus. Es gilt dann, dass die Beiträge grundsätzlich wieder erhoben werden", so Streichert-Clivot. Wenn allerdings kein Kita- oder FGTS-Notbetreuungsplatz verfügbar sei, dann müsse der Beitrag nicht gezahlt werden oder werde erstattet.
Den Nachweis, dass Eltern oder Erziehungsberechtigten kein Kita-Platz zur Verfügung gestellt werden kann, müssen die Kita-Träger erbringen.
Über dieses Thema berichteten die SR-Hörfunknachrichten am 29.05.2020.