Keine Lockerung für Familienbesuche in Frankreich
Während das Bundesinnenministerium die Einreisebestimmungen um den Besuch der Kernfamilie erweitert hat, gilt an den französischen Grenzen weiterhin keine Lockerung. Menschen aus Deutschland können ihre Familien oder Lebenspartner in Frankreich auch weiterhin nicht besuchen.
Mit einem Brief hat sich nun der französische Abgeordnete der Präsidentenpartei La Republique En Marche, Christophe Arend, an den französischen Innenminister Christophe Castaner gewandt. Arend, der auch Mitglied des Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist, fordert, dass auch Frankreich schnellstmöglich seine Grenzen für Familienbesuche öffnet.
Das französische Innenministerium teilte auf Anfrage des ARD-Studios Paris mit, die Innenminister und die Grenzpolizei beider Länder koordinierten alle weiteren Schritte hin zu einer Lockerung der Bestimmungen. Zurzeit allerdings seien keine Änderungen vorgesehen. Das liege unter anderem an der strikten Ausgangssperre in Frankreich.
Familienbesuche auch innerhalb Frankreichs nur in Ausnahmefällen
Seit Mitte März sind innerhalb des Landes Familienbesuche nur in Ausnahmefällen möglich. Dazu gehören zum Beispiel familiäre Notsituationen. Eltern, die sich das Sorgerecht teilen, dürfen ihre Kinder von einem Elternteil zu anderen bringen. Besuche von Lebenspartnern aber sind nicht erlaubt. Außerdem gelten seit Ende März bestimmte Einreisebedingungen für Frankreich. Wer aus dem Ausland ins Land fährt, braucht einen Passierschein. Auf diesem sind verschieden Gründe für eine Einreise vorgegeben. Familienbesuche gehören nicht dazu.
Deutschland hat Bestimmungen gelockert
In Deutschland hingegen sind die strikten Einreisebestimmungen an der deutsch-französischen Grenze etwas gelockert worden. Jetzt dürfen auch Menschen, die in Frankreich leben, wieder nach Deutschland einreisen, um ihre Familien, ihre Ehe- oder Lebenspartner zu besuchen. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner ist es demnach uneingeschränkt möglich, sich im Nachbarland zu besuchen. Sie müssen die Bundespolizei informieren, dass sie über die Grenze möchten.
Das hat das Innenministerium in einem Erlass geregelt, der nach Angaben eines Sprechers seit einer Woche gilt. Er sei allerdings bisher kaum bekannt. Über die Grenze nach Deutschland dürfen demnach auch getrenntlebende Elternteile, um ihre Kinder zu sehen. Auch ältere Familienangehörige können besucht werden, um diesen Beistand zu leisten, auch wenn sie nicht krank sind oder betreut werden müssen.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 25.04.2020 berichtet.