Eine Frau macht ein Kreuz auf einem Wahlzettel (Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow)

So funktioniert die Bundestagswahl

  21.02.2025 | 10:54 Uhr

Was wählt man mit Erst- und Zweitstimme? Unter welchen Voraussetzungen zieht eine Partei in den Bundestag ein? Was hat sich durch die Wahlrechtsreform 2023 geändert? Wir haben die wichtigsten Basics zur Bundestagswahl zusammengefasst.



Was wähle ich mit der Erststimme?

Mit der Erststimme stimmen Sie über die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten aus dem Wahlkreis ab, in dem Sie wohnen. Im Saarland gibt es vier Wahlkreise: Saarbrücken, Saarlouis, St. Wendel und Homburg.

Die Parteien dürfen pro Wahlkreis eine Kandidatin oder einen Kandidaten aufstellen, aber auch parteilose Bewerberinnen und Bewerber können antreten. Wer im Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommt, zieht aber dieses Mal nicht mehr automatisch in den Bundestag ein. Der entsprechende Sitz muss nun zusätzlich durch die Zweitstimmen gedeckt sein.

Was wähle ich mit der Zweitstimme?

Mit der Zweitstimme stimmen Sie nicht für einen Kandidaten, sondern für eine Partei ab. Im Saarland haben Sie am 23. Februar die Wahl zwischen 13 Parteien, bundesweit sind es 29.

Über die Zweitstimmen werden die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag bestimmt und damit, wie viele Sitze insgesamt an die jeweilige Partei gehen.

In den Bundestag ziehen zuerst einmal nur die Parteien ein, die die Fünf-Prozent-Hürde genommen haben, die also bundesweit mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen auf sich vereinigen konnten. Bekommt eine Partei weniger als fünf Prozent, muss sie mindestens drei Direktmandate (über die Erststimme) gewonnen haben, um doch noch im Bundestag vertreten zu sein.

Mit Ihrer Zweitstimme wählen Sie also keine Person, sondern die saarländische Landesliste einer Partei. Auf diesen Listen haben die Saar-Parteien im Vorfeld der Wahl die Reihenfolge der Kandidaten festgelegt, die sie in den Bundestag schicken wollen.

Nach dem Verhältnis, das sich aus den Zweitstimmen ergibt, wird bestimmt, wie viele Bundestagsmandate auf die jeweilige Partei entfallen. Die Sitze, die der Partei zustehen, werden zuerst mit den über die Erststimme gewählten Direktkandidaten besetzt und dann mit den Kandidatinnen und Kandidaten auf den Landeslisten nach der festgelegten Reihenfolge aufgefüllt.

Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr über das Landesergebnis zustehen, fallen die Gewinner mit dem vergleichsweise schlechtesten Ergebnis raus.

Wahlrechtsreform 2023 und die Folgen

Regulär besteht der Bundestag aus 598 Abgeordneten, doppelt so viele, wie es Wahlkreise gibt. Zur Zeit der Ampelregierung gab es dort aber 733 Abgeordnete. Grund dafür waren die zahlreichen Überhang- und Ausgleichsmandate, die mit der Wahlrechtsreform 2023 abgeschafft wurden.

Macht taktisches Wählen nach der Wahlrechtsreform noch Sinn?
Video [SR.de, (c) SR, 11.02.2025, Länge: 01:21 Min.]
Macht taktisches Wählen nach der Wahlrechtsreform noch Sinn?
Bei den kommenden Bundestagswahlen macht es vielleicht nicht mehr so viel Sinn, die beiden Kreuze auf dem Wahlzettel bei unterschiedlichen Parteien zu machen. Grund dafür ist die Wahlrechtsreform, die bei dieser Wahl zum ersten Mal zum Tragen kommt.

Laut Bundeszentrale für politische Bildung gilt ein sehr großer Bundestag als problematisch. Einerseits werde das Parlament damit erheblich teurer (2024 etwa seien 250 Millionen Euro mehr für den Bundestag eingeplant gewesen als 2019). Abgeordnete hätten zudem angemerkt, dass auch der mit Abstimmungen verbundene Aufwand immer weiter steige, während die parlamentarische Arbeit an Effektivität verliere.

Ursprünglich wollte die Ampelkoalition die Zahl der Abgeordneten auf 598 festlegen, einigte sich damals jedoch auf 630 Sitze, um das Risiko, dass einzelne Wahlkreise überhaupt nicht mehr im Bundestag vertreten sein könnten, zu verringern. Union und Linke waren vehement gegen die Reform, weil sie sich von ihr benachteiligt sahen, es gab mehrere Klagen dagegen.

Das Bundesverfassungsgericht entschied im Sommer 2024, dass das Prinzip der Zweitstimmendeckung verfassungsgemäß ist. Verworfen wurde hingegen die Regelung, dass auch Parteien mit mindestens drei Direktmandaten an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern können.

Artikel mit anderen teilen

Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja