Bundestagswahl: Landeswahlleiterin rät zur rechtzeitigen Beantragung der Briefwahlunterlagen

Was bei der Briefwahl dieses Mal zu beachten ist

Marco Karp / Christian Leistenschneider   11.01.2025 | 08:26 Uhr

Wählen per Brief erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Bei den Europawahl 2024 wählte mehr als jeder Dritte per Brief. Doch die Fristen dafür sind bei dieser Bundestagswahl kürzer. Was es zu beachten gilt.

Die Stimme bei Wahlen per Brief abzugeben, war in früher Zeiten eher die Ausnahme. Zwar nahm der Anteil der Briefwähler nach dem Jahrtausendwechsel stetig zu, aber nur in kleinen Schritten.

Das änderte sich mit der Corona-Pandemie: Bei der vergangenen Bundestagswahl schnellte der Anteil auf gut 40 Prozent nach oben. Und auch ohne Ansteckungsgefahr wählte bei der Europawahl 2024 mehr als jeder Dritte per Brief.

Nur zwei Wochen Zeit für Briefwahl

Wer diese Form der Stimmabgabe für die Bundestagswahl im Februar in Erwägung zieht, muss einkalkulieren, dass aufgrund des außerplanmäßigen vorgezogenen Termins die zeitlichen Abstände enger sind als üblich.

Vermutlich nur knapp zwei Wochen liegen zwischen der Bereitstellung der Unterlagen und der Bundestagswahl. Das ist deutlich weniger als bei vorangegangenen Wahlen. Grund ist, dass wegen der gesetzlich vorgegeben Fristen erst Ende Januar feststeht, welche Parteien für die Wahl zugelassen sind. Erst danach können die Wahlunterlagen in Druck gehen.

Alternativen zum Briefkasten

Die Landeswahlleiterin Monika Zöllner rechnet darum damit, dass die entsprechenden Unterlagen erst ab dem 10. Februar bei den Wählern vorliegen. Hinzu kommt: Die Postlaufzeiten haben sich verändert. Seit einer Änderung des Postgesetzes kann sich die Post mehr Zeit lassen, Briefe werden unter Umständen später zugestellt.

Laut Zöllner hat die Post aber immerhin zugesagt, dass Briefe, die am Donnerstag vor der Wahl bei Berücksichtigung der Tagesleerungszeiten in den Briefkasten geworfen wurden, ihr Ziel rechtzeitig erreichen. Das Risiko trägt allerdings der Wähler.

Wer auf Nummer sicher gehen will, hat aber auch die Möglichkeit, seine ausgefüllten Unterlagen persönlich im Wahlamt einzuwerfen oder abzugeben. Wer alles in einem Rutsch erledigen möchte, kann auch die "Briefwahl vor Ort" nutzen: Dabei holt man seine Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro ab und gibt seine Stimme auch gleich ab. Die Landeshauptstadt Saarbrücken empfiehlt potenziellen Briefwählern dieses Vorgehen.

Beantragung der Briefwahl bereits möglich

Die Registrierung für die Briefwahl sollte unproblematisch funktionieren. Der Antrag kann formlos schriftlich, auch als E-Mail, oder mündlich gestellt werden, allerdings nicht telefonisch. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine Begründung für die Abwesenheit am Wahltag muss seit 2009 nicht mehr angegeben werden.

Laut der Landeswahlleiterin können entsprechende Anträge bereits gestellt werden. Sobald man die Wahlbenachrichtigungskarte erhalten habe, was Mitte bis Ende Januar der Fall sein dürfte, sei auch eine Briefwahlbeantragung mittels QR-Code möglich.

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18.00 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen, können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Briefwahlstimmen, die nach 18.00 Uhr am Wahltag eingehen, können aber nicht mehr berücksichtigt werden.

Denn dann beginnt das Auszählen. Und dafür braucht es Wahlhelfer. Im Saarland sind das rund 10.000. Deren Rekrutierung funktioniert nach Angaben des Saarländischem Städte- und Gemeindetag gut. In Saarbrücken, St. Ingbert und Neunkirchen ist die Suche bereits so gut wie abgeschlossen.

Über dieses Thema berichtete der "aktuelle bericht" im SR Fernsehen am 10.01.2025.


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