In den Wahllokalen gilt Maskenpflicht
Bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl am 26. September gilt im Saarland eine generelle Maskenpflicht. Darauf hat die Landeswahlleitung hingewiesen. Ausnahmen gibt es nur in Einzelfällen.
Bei der Urnenwahl und bei der Briefwahl vor Ort in Wahlgebäuden und Wahlräumen müssen während der Bundestagswahl im Saarland Masken getragen werden. Eine Ausnahme sei nur für Personen möglich, die aus gesundheitlichen Gründen nach infektionsschutzrechtlichen Vorschriften von der Maskenpflicht befreit seien und das mit einem ärztlichen Attest nachweisen könnten, teilte die Landeswahlleitung mit.
Sie wies darauf hin, dass man als Alternative per Briefwahl auch vollständig kontaktlos wählen könne. Dazu müsse man die Briefwahlunterlagen per Post oder E-Mail beantragen. "Auf diese Weise können auch ungeimpfte Wahlberechtigte ebenso wie Wahlberechtigte mit erhöhtem Infektionsrisiko sicher an der Wahl teilnehmen", hieß es in einer Mitteilung.
Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 25.08.2021 berichtet.