Hörfunkgebäude SR Außenansicht (Foto: SR)

Compliance beim SR

  15.12.2020 | 10:56 Uhr

Der SR hat sich zur Vorbeugung von Korruption und zur Sicherstellung der Einhaltung aller Rechtsvorschriften und internen Regeln ein umfassendes Compliance-Management gegeben. Wichtige Bausteine des SR-Compliance-Management Systems sind dabei die SR-Compliance-Kultur und die SR-Compliance-Strategie mit dem Compliance-Programm. Sie basieren auf dem SR-Leitbild und fassen die beim SR bereits geltenden Werte, Grundsätze und Verhaltensrichtlinien für funktionierendes Compliance-Management zusammen.

Nicht nur die Zuverlässigkeit und der hohe Standard unserer Produkte und unserer Dienstleistungen, sondern auch die Integrität unseres gesamten Handelns bestätigen das uns von unserem Publikum und Geschäftspartnern entgegengebrachte Vertrauen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, wie bei der neutralen und ausgewogenen Berichterstattung auch, bei allen wirtschaftlichen Entscheidungen gehalten, ausschließlich sachliche Maßstäbe anzulegen. Regelverstöße, Interessenkollisionen oder Korruptionsversuche werden nicht geduldet.

Beratungsmöglichkeiten und Schulungen

Die internen Regelungen des SR sind bestimmt von einem Wertesystem und anerkannten organisatorischen Standards wie zum Beispiel dem 4-Augen-Prinzip. Durch klare Vorschriften gibt der SR seinen Beschäftigten eindeutige Verhaltensmaßstäbe vor.

Um Interessenkonflikte und Korruptionsversuche zu erkennen, bietet der SR seinen Beschäftigten regelmäßig Schulungen an. Dazu gibt es interne und externe Beratung, wenn Zweifel an der Zulässigkeit des eigenen oder fremden Handelns bestehen. Klare Berichts- und Meldewege sowie bekannt gemachte interne und externe Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bilden weitere wichtige Bausteine des  Compliance-Managements.

Externe Vertrauensperson: Dr. Carmen Palzer

Frau Rechtsanwältin Dr. Carmen Palzer wurde vom SR als externe Vertrauensperson und Antikorruptionsbeauftragte benannt. Sie ist neben den internen Ansprechpersonen für Hinweisgebende, die aus Gründen des Selbstschutzes anonym bleiben wollen, Ansprechpartnerin.

Durch die anwaltliche Schweigepflicht ist sichergestellt, dass die Identität von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern geschützt wird, sowohl für Beschäftigte des Unternehmens als auch für Geschäftspartner oder Dritte. Hinweisgebende Personen  können Beschäftigte des Unternehmens, Geschäftspartner oder Dritte sein. Die externe Vertrauensperson nimmt insbesondere Beobachtungen zu möglichen Unregelmäßigkeiten, Interessenkollisionen sowie verdächtigen Sachverhalten, Personen oder Unternehmen entgegen.

Kontakt zur externen Vertrauensperson und Antikorruptionsbeauftragten des SR

Dr. Carmen Palzer
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Tel.: 0681/590 996 12
Fax: 0681/590 997 83
E-Mail: sr-compliance@kanzlei-palzer.de

Artikel mit anderen teilen

Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja