Hörfunkgebäude SR Außenansicht (Foto: SR)

Wahlvorschlag für die Wahl der Intendantin/des Intendanten

  13.02.2021 | 10:50 Uhr

Der Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks hatte im Wege der Ausschreibung für das Amt des Intendanten/der Intendantin zur Bewerbung bis zum 16. Januar 2021 aufgerufen. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ging eine Vielzahl an Bewerbungen ein. Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen hat der Wahlvorbereitungsausschuss des Rundfunkrates mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern vorbereitende Gespräche geführt.

Der Wahlvorbereitungsausschuss hat dem Rundfunkrat gestern einen Wahlvorschlag unterbreitet, durch den drei Personen zur Wahl nominiert werden. Das sind (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Rainald Becker, ARD-Chefredakteur
  • Martin Grasmück, stellvertretender Programmdirektor des Saarländischen Rundfunks
  • Armgard Müller-Adams, Chefredakteurin des Saarländischen Rundfunks

Die Vorsitzende des Rundfunkrates, Gisela Rink, sagte dazu: „Wir freuen uns, dass wir dem Rundfunkrat mit unserem Wahlvorschlag mehrere qualifizierte Personen zur Wahl vorschlagen können, die wir für besonders geeignet halten, den SR in die Zukunft zu führen und seine Eigenständigkeit zu wahren.“

Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen werden sich in der Rundfunkratssitzung am Montag, 22. Februar, 16.00 Uhr, in der Saarlandhalle, Saarbrücken, den Mitgliedern des Rundfunkrates persönlich vorstellen. Anschließend findet die Wahl statt. Die Rundfunkratssitzung mit der Vorstellung der Kandidatin und der Kandidaten und der nachfolgenden Wahl findet gemäß § 29 Abs. 5 Satz 3 des Saarländischen Mediengesetzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Wenn am Montag eine Entscheidung ergeht, gibt es in der extra eingerichteten Presselounge in der Saarlandhalle nach der Rundfunkratssitzung ein Statement der gewählten Intendantin/des gewählten Intendanten. Das Gleiche gilt für den Dienstag, falls eine weitere Rundfunkratssitzung erforderlich wird.

Das Saarländische Mediengesetz schreibt vor, dass für eine erfolgreiche Wahl zur Intendantin/zum Intendanten in einem der ersten drei Wahlgänge eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Rundfunkrates erforderlich ist.

Sollte keine der zur Wahl stehenden Personen diese Zweidrittelmehrheit erreichen, ist eine neue Rundfunkratssitzung anzusetzen, um die Wahl fortzuführen. Hierfür hat der Rundfunkrat vorsorglich Dienstag, 23. Februar 2021, 16.00 Uhr, Saarlandhalle, Saarbrücken, festgelegt. Am zweiten Wahltag gilt für die ersten drei Wahlgänge (also in den Wahlgängen vier, fünf und sechs) erneut die Zweidrittel-Schwelle und ab dem vierten Wahlgang (also im insgesamt siebten Wahlgang und gegebenenfalls weiteren Wahlgängen) dann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Um die Wahl auch zu Pandemiezeiten zu ermöglichen, wird diese in der Saarlandhalle unter den dann gegebenen Corona-Bedingungen stattfinden.

Die Neuwahl einer Intendantin oder eines Intendanten ist erforderlich geworden, weil der derzeitige Amtsinhaber Professor Thomas Kleist erklärt hat, er werde zum 30. April 2021 vorzeitig ausscheiden. Seine zweite Amtszeit wäre regulär am 30. Juni 2023 beendet gewesen.

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