Luftaufnahme des Halbergs  (Foto: SR)

ARD-Einigung über Finanzausgleich trotz ausgebliebener Beitragsanpassung

SR-Intendant Professor Thomas Kleist: „Solidarischer Kraftakt“

  23.04.2021 | 10:32 Uhr

Die ARD-Anstalten haben sich auf eine Übergangsregelung zum ARD-Finanzausgleich (FAG) verständigt. Danach erhalten der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen vorübergehend für die nächsten drei Jahre, spätestens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die ausgebliebene Beitragsanpassung, den bereits 2020 ausgehandelten Finanzausgleich, allerdings auf Basis des bisherigen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro monatlich und mit der Maßgabe, den prozentualen Anteil der Finanzausgleichsmasse von 1,6 Prozent auf 1,7 Prozent zu erhöhen.

Dies hilft dem SR, die erheblichen Einnahmeausfälle bei den Beitragseinnahmen aufgrund der aktuell ausgebliebenen Beitragserhöhung vorübergehend abzumildern. Diese Übergangsregelung beim Finanzausgleich bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatten die Intendanten und Intendantinnen in ihrer letzten Sitzung schriftlich vereinbart und einen Gremienvorbehalt erklärt.

Finanzielle Entlastung für den SR

Alle zuständigen Rundfunkgremien haben zwischenzeitlich der Regelung zugestimmt. „Wir freuen uns sehr über diesen solidarischen Kraftakt in der ARD auch in finanziell schwierigen Zeiten. Für den Saarländischen Rundfunk bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Entlastung“, erklärte der Intendant des Saarländischen Rundfunks, Professor Thomas Kleist.

Der 2020 ausgehandelte ARD-interne Finanzausgleich sieht eine schrittweise Erhöhung von 1,6 Prozent des ARD-Nettobeitragsaufkommens auf zunächst 1,7 Prozent zum 1. Januar 2021 vor und auf 1,8 Prozent zum 1. Januar 2023. Daneben haben die Anstalten weitere ARD-interne Finanzausgleichsmaßnahmen ausgehandelt.

Entscheidung des BVerfG erwartet

Die Verbesserung des FAG war notwendig geworden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass trotz erheblicher Sparanstrengungen seitens des SR eine bedarfsgerechte existenzsichernde Finanzausstattung durch das Rundfunk-Beitragsaufkommen aus dem Saarland nicht sichergestellt werden konnte. Der FAG zugunsten des SR und von Radio Bremen ist als Teil der Rundfunkfinanzierung ausdrücklich im Medienstaatsvertrag vorgesehen.

Für den SR werden sich die – durch die Entscheidung in Sachsen-Anhalt verursachten – Mindereinnahmen von rund zehn Millionen Euro in 2021 deutlich reduzieren. Intendant Kleist sagte weiter: „Die verbleibenden Mindereinnahmen werden wir über vorhandene Liquidität ausgleichen. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schon bald die von der unabhängigen Finanzkommission KEF empfohlene und von den Länderchefinnen und -chefs per Staatsvertrag festgelegte Beitragsanpassung um 86 Cent im Monat veranlassen wird.“

Push-Nachrichten von SR.de
Benachrichtungen können jederzeit in den Browser Einstellungen deaktiviert werden.

Datenschutz Nein Ja