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HörStoff - "Albtraum Elternunterhalt"

"Wie weit darf der Staat bei seinen Forderungen gehen?"

  12.11.2018 | 13:01 Uhr

"Albtraum Elternunterhalt: Wie weit darf der Staat bei seinen Forderungen gehen?", das Thema im "HörStoff" im Rahmen der ARD-Themenwoche. Zu hören, am kommenden Samstag, 17. November, um 9.05 Uhr, auf SR 2 KulturRadio.

Kinder haben gegenüber ihren Eltern Anspruch auf Unterhalt. Doch umgekehrt gilt dies genauso. Und so sind Kinder verpflichtet Unterhalt zu zahlen, auch wenn sie zum Beispiel im Heim aufgewachsen sind oder der Erzeuger ihre bisherige Existenz leugnet. Alt werden in Deutschland kann teuer sein, auf mehr als 20 Milliarden Euro belaufen sich die Kosten für Pflege jedes Jahr. Fast jeder Sechste von den 2,2 Millionen zu pflegenden Menschen über 65 Jahre kann sich das nicht leisten und der Staat springt ein. Doch die Sozialämter prüfen, ob die Senioren zahlungsfähige Kinder haben. Wer sich weigert, für die Eltern einzustehen, muss mit einer Zwangsgeldandrohung rechnen. Die Politik hat sich mit dem Schicksal ehemaliger Heimkinder beschäftigt, richtete einen Entschädigungsfond ein. Man wollte es diesen Menschen erleichtern, ihre Vergangenheit zu verarbeiten. Doch wie weit geht die Empathie des Staates? Hört sie beim Streit um den Unterhalt auf? Wann ist der Unterhalt der eigenen Eltern selbstverständlich, und wann wird er zu einer ungerechten Strafe für die Kinder?

Zu hören, am kommenden Samstag, 17. November, um 9.05 Uhr, auf SR 2 KulturRadio.
Von Dorothea Brummerloh.

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