ARD, ZDF und DeutschlandRadio ziehen vor das Bundesverfassungsgericht
Der Schritt richtet sich gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch den Landtag von Sachsen-Anhalt. Am 22. Dezember weist das Bundesverfassungsgericht Eilanträge von ARD, ZDF und DeutschlandRadio ab. Damit kann der monatliche Rundfunkbeitrag nicht wie geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen.