Kostenloses Online-Seminar "Solarstrom von Balkon und Terrasse praktisch umgesetzt" am 28. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Bargeld am Schalter abheben darf extra kosten

Stand:
Eine Sparkasse hat für jeden Bargeldtransfer am Schalter Gebühren erhoben – und das zu Recht, wie nun der Bundesgerichtshof entschieden hat. Sollte Ihre Bank solche Kosten fordern und Sie nicht zahlen wollen, bleibt nur die Suche nach anderen Banken oder Kontomodellen.
Ein Mann zählt Euro-Geldscheine

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bargeld vom Girokonto abheben und darauf einzahlen darf einen Aufschlag kosten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden.
  • Offen ist noch, wie viel der Service konkret kosten darf. Die betroffene Sparkasse hatte 1 bzw. 2 Euro für jeden Vorgang verlangt. Das muss nun ein weiteres Gericht klären.
  • Wer solchen Gebühren ausweichen möchte, kann sich nur bei der Konkurrenz umsehen. Immerhin: Der Wechsel des Girokontos muss kostenlos sein, und die Banken müssen dabei helfen.
Off

Banken dürfen für Bargeld am Schalter Gebühren (eigentlich: "Entgelte") berechnen. Wer dann am Bankschalter vom Girokonto Bargeld abhebt oder darauf einzahlt, der muss dafür draufzahlen. Das gilt auch schon ab dem ersten Vorgang jeden Monat, falls die Bank das so verlangt. Das hat der BGH entschieden (Urteil vom 18. Juni 2019, XI ZR 768/17). Auslöser des Verfahrens war eine Sparkasse, die, je nach Kontomodell, von Ihren Kunden 1 bzw. 2 Euro je Vorgang forderte.

Unklar ist noch, wie hoch die Gebühren ausfallen dürfen. Der BGH hat die Entscheidung darüber ans vorherige Gericht zurückgegeben. Ob bis zu 2 Euro zulässig sind, ist also noch nicht klar.

Ob auch Ihre Bank Gebühren für Geld am Schalter verlangt, finden Sie im Preisverzeichnis. Sollen Sie zahlen, möchten das aber nicht, bleiben diese Alternativen:

  1. Verzichten Sie auf den Service am Schalter und nutzen Sie die Geldautomaten für Ein- und Auszahlungen. Am besten die der eigenen Bank. Bei den meisten Banken ist der Geldtransfer dann kostenlos (Achtung: Geht es um große Summen oder viele Münzen, erheben manche Banken auch am Automaten Gebühren!).
  2. Erkundigen Sie sich nach anderen Kontomodellen Ihrer Bank und überlegen Sie, ob Sie zum Beispiel einen höheren Grundpreis in Kauf nehmen dafür, dass einzelne Bargeldabhebungen dann nichts weiter kosten.
  3. Wechseln Sie mit Ihrem Girokonto zu einer anderen Bank mit für Sie besseren Konditionen. Die Stiftung Warentest listet Kontomodelle auf, die nichts kosten. Falls Ihre Bank die zusätzlichen Gebühren gerade eingeführt hat, können Sie sogar fristlos und kostenlos kündigen – egal, was sonst im Vertrag fürs Girokonto vorgesehen war.

Beim Wechsel des Girokontos müssen sowohl die alte als auch die neue Bank kostenlos helfen. Wie das funktioniert, haben wir hier aufgeschrieben.

Wir bedauern das aktuelle Urteil, denn es ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die Banken in der aktuellen Phase niedriger Zinsen an den Gebührenschrauben drehen. Wer Geldautomaten nicht nutzen möchte, für den kann es nun deutlich teurer werden. Wir meinen: Hier müssten eigentlich zumindest einige Vorgänge im Monat kostenfrei sein.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.

Urteil gegen Klarmobil GmbH

Bestätigung des Eingangs eines „Kündigungswunsches“ statt einer „offiziellen Kündigungsbestätigung“ – fehlende Kündigungsschaltfläche – Aufforderung an Verbraucher sich telefonisch nach der Kündigung zu melden um angeblich noch ausstehende Fragen zu klären - nicht rechtskräftig
Schmuckbild

Keine Zustimmung durch Schweigen

Verbraucherzentrale vor Gericht gegen Versicherungsvertreter erfolgreich
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Logos der Apps Facebook und Instagram auf einem Smartphone

Abo für Facebook und Instagram: Neue Klage gegen Meta

Geld bezahlen oder personalisierte Werbung sehen: Vor diese Wahl stellen Facebook und Instagram ihre Mitglieder seit November 2023. Die Verbraucherzentrale NRW klagt jetzt in einem zweiten Verfahren gegen den Betreiberkonzern Meta. Ein erstes Verfahren war bereits erfolgreich.