Klaus Meiser (Foto: Pasquale D'Angiolillo)

Meiser scheitert, Ermittlungen starten

Thomas Gerber   09.02.2018 | 11:27 Uhr

Gegen Landtagspräsident Meiser können nun doch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen anlaufen. Nachdem der CDU-Politiker angekündigt hatte, möglicherweise den Verfassungsgerichtshof einzuschalten, ist dies nun vom Tisch. Das hat eine Sprecherin des Gerichts dem SR mitgeteilt.

Zuvor hatte Klaus Meiser (CDU) bereits vergeblich versucht, dass gegen ihn gerichtete Ermittlungsverfahren durch Schreiben an die Staatsanwaltschaft und den Landtag zu stoppen. Doch die Landtagsvizepräsidentin Isolde Ries (SPD) erteilte dem Versuch eine Absage. Es bleibe der Aufhebung der Immunität. Die Anträge von Meisers Anwalt und dessen vorsorglich erklärter Widerspruch "sind gegenstandslos", so Ries. Auch die Staatsanwaltschaft machte deutlich, dass das Vorgehen von Meisers Anwalt, keinen Einfluss auf die Ermittlungen habe.

Nun teilte auch der Verfassungsgerichtshof dem SR mit, dass er sich nicht mit der Causa Meiser befassen werde. Zuvor hatte der Landtagspräsident angekündigt, den Verfassungsgerichtshof einzuschalten. Damit können heute um 14.00 Uhr die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beginnen. Dann ist die 48-Stunden-Frist nach Eingang des Aufhebungs-Antrages der Immunität beim Landtag verstrichen.

Video [aktueller bericht, 09.02.2018, Länge: 2:09 Min.]
Ermittlungen gegen Meiser starten

Landtag prüft Abwahl des Präsidenten

Schon jetzt ist all das ein für das Saarland einmaliger Vorgang. Dass sich ein Abgeordneter gegen die Aufhebung seiner Immunität derart zur Wehr setzt, hat es in der Geschichte des Landtages noch nicht gegeben. Nachdem am Donnerstag auch der CDU-Landesvorstand dem Landtagspräsidenten aus Sorge um die Würde des Amts den Rücktritt nahegelegt hatte, wird nach SR-Informationen bereits geprüft, ob überhaupt und wie, die Abwahl eines Landtagspräsidenten möglich ist.

Minister Bouillon hat unterdessen auf Meldungen reagiert, wonach seine Geburtstagsfeier nicht 6500 Euro sondern mehr als das Doppelte gekostet haben könnte. Sollte es diese interne LSVS-Kalkulation tatsächlich geben, werde er den Differenzbetrag "selbstverständlich direkt begleichen".

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Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 09.02.2018 berichtet.

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