Einbruch, Diebstahl (Foto: pixabay)

Hausratversicherung hilft auch im Urlaub

Karin Mayer   24.07.2017 | 08:45 Uhr

Es ist ein Schreck: das Hotelzimmer ist aufgebrochen. Der Laptop fehlt und der Schmuck ist weg. Ein klarer Fall für die Hausratversicherung.

Hausrat ist auch im Urlaub versichert

Kleidung, Möbel, Schmuck, das Handy und der Computer – das alles ist in der Hausratversicherung geschützt. Und das nicht nur zuhause. Bei Einbruchdiebstahl in der Ferienwohnung oder im Hotelzimmer können sie den Schaden bei der Hausratsversicherung melden. Das gilt bei Reisen in Europa. Wer außerhalb der EU unterwegs ist, sollte zur Sicherheit in den Bedingungen der Hausratversicherung nachlesen.

Voraussetzung

Der Hausrat ist auch auf der Reise versichert, wenn der Vertrag eine Außenversicherung einschließt. Das gilt auf Reisen bis zu drei Monaten, je nach Vertrag in Europa oder weltweit. Versichert wird auf der Reise nicht die volle Versicherungssumme, sondern nur ein begrenzter Betrag. Tipp: Die Hausratversicherung gilt auch für Kinder, die gerade ausgezogen sind. Der Zeitraum ist auch hier auf drei Monate begrenzt.  

Schaden direkt melden

Wichtig ist: den Schaden direkt zu dokumentieren. Sie sollten Fotos machen, die belegen, dass die Tür aufgebrochen wurde. Kommt der Dieb mit dem Schlüssel ins Haus, so kann man nicht von Einbruchdiebstahl sprechen. Am Urlaubsort muss unbedingt die Polizei eingeschaltet werden. Ohne eine schriftliche Anzeige erstattet die Versicherung nicht, weiß Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Den Schaden sollten sie auch umgehend bei der Versicherung melden.

Diebstahl aus dem Auto

Wird das Auto in einer Tiefgarage abgestellt und dann aufgebrochen, dann ist auch das ein Fall für die Hausratversicherung. Schwieriger wird es, wenn das Auto auf der Straße geparkt wird. Ein Auto ist kein festes Gebäude, sagt Bianco Boss vom Bund der Versicherten. Sie rät, keine Wertgegenstände im Auto liegen zu lassen. Selbst wenn die Versicherung den Schaden übernimmt, dann nur bis zu einem geringen Betrag.

Wenn zuhause eingebrochen wird

Wenn das Haus leer steht, haben Langfinger ein leichtes Spiel. Zur Sicherheit sollten sie die Haustür abschließen und die Fenster schließen. Sollte aus Versehen ein Fenster gekippt sein, so könnte die Versicherung ihre Erstattung reduzieren. Es sei denn, grobe Fahrlässigkeit wird ausdrücklich mitversichert. Das ist in neueren Versicherungsverträgen der Fall.

Tipp: Den Vertrag der Hausratsversicherung noch mal überprüfen.

Reisepolice gegen Diebstahl?

Eine Reisegepäckversicherung zahlt eigentlich nur bei Raub. Wer das Gepäck eine Minute unbeaufsichtigt lässt, oder den Koffer nur neben sich stellt, geht schon leer aus. Verbraucherschützer stellen jedenfalls fest, dass die Reisegepäckversicherung zwar Geld kostet, aber nur in den seltensten Fällen zahlt. Bianca Boss vom Bund der Versicherten hätl sie für „total überflüssig“.

Auslandskrankenversicherung

Anders sieht es bei der Auslandskrankenversicherung aus. Sie übernimmt im Notfall den Rücktransport nach Hause. Das kann sehr teuer sein. Empfehlenswert sind Tarife, die auch den Rücktransport übernehmen, wenn ein Arzt ihn für medizinisch sinnvoll hält. Kostenpunkt für einen Einzelreisenden 8-9 Euro, für eine Familie rund 20 Euro.

Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung gehört nicht zu den wichtigsten Versicherungen. Wer hohe Stornokosten scheut und kleine Kinder oder ältere Menschen mitnimmt, kann sie zur Sicherheit abschließen.

Thema auf SR 1 am 24. Juli 2017 in der Sendung "Dein Vormittag"

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