Die konstituierende Sitzung des Landtages nach der Wahl (Foto: SR)

Landtag will Windkraftausbau einschränken

  21.06.2017 | 11:21 Uhr

Der saarländische Landtag hat am Mittwoch beschlossen, die Löhne und Gehälter der Beamten und Pensionäre von Land und Kommunen zu erhöhen. Zeitgleich steigen auch die Diäten der Abgeordneten. Die Linke scheiterte im Anschluss mit einem Gesetzesentwurf zu den Sparkassen. Auch zum Thema "Windräder im Wald" gab es einen ersten Beschluss.

Im saarländischen Staatswald soll der Bau von Windrädern künftig eingeschränkt werden. Das hat der Landtag mit den Stimmen der Großen Koalition in erster Lesung beschlossen. Die Änderung des Waldgesetzes wird nun im Umweltausschuss beraten. Die geplanten Neuerungen gelten für "besonders schützenswerten Wald". Dabei geht es um Waldflächen, die bereits 1817 auf Karten existiert haben, also historisch gewachsen sind. In solchen Wäldern sollen künftig nur noch Windräder gebaut, wenn die Standorte bereits erschlossen sind und wenn der Wind dort besonders stark bläst.

Die Opposition aus Linke und AfD kritisierte den Gesetzentwurf als nicht ausreichend. Es sei ein wachsweicher Kompromiss, so der AfD-Abgeordnete Lutz Hecker. Er forderte ein komplettes Windkraftverbot im Wald. Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine sieht es ähnlich. Das Windrad-Verbot gelte nur für den Staatswald und der mache nur 40 Prozent des gesamten saarländischen Waldes aus. Andere Bundesländer seien bei ihren Regelungen hier weiter.

Gehälter und Diäten werden erhöht

Erster Beschluss der Landtagssitzung war am Morgen das von der Großen Koalition eingebrachte Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen im öffentlichen Dienst. Im März hatten sich Landesregierung und Gewerkschaften auf die Lohnerhöhungen geeinigt. Durch das nun verabschiedete Gesetz entstehen dem Land in den Jahren 2017 und 2018 Mehrkosten von insgesamt rund 50 Millionen Euro.

Zeitgleich mit der Erhöhung der Löhne im öffentlichen Dienst steigen auch die Diäten der Landtagsabgeordneten. Durch die Erhöhung fallen hier den Angaben zufolge in der Legislaturperiode rund 800.000 Euro an Mehrkosten an.  

Linke scheitert mit Sparkassenantrag

Der Landtag hat einen Antrag der Linksfraktion, die Überziehungszinsen bei saarländischen Sparkassen zu deckeln, abgelehnt. Die Fraktionen von CDU, SPD und AfD lehnten einen entsprechenden Gesetzentwurf der Linken ab. Dieser sah vor, dass Sparkassen bei Kunden im Minus nur einen bestimmten Zinssatz verlangen dürfen - nämlich nur fünf Prozent über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank. Das wären im Moment fünf Prozent - die Sparkassen im Saarland verlangen derzeit aber zwischen 7,6 und 15,8 Prozent.

CDU, SPD und AfD begründeten ihre Ablehnung damit, dass durch den Gesetzenwurf nur die Sparkassen betroffen wären. Damit wären sie im Wettbewerb mit anderen Banken im Nachteil. Der Gesetzentwurf der Linken hatte auch vorgesehen, dass die Sparkassen für ihre Kunden auch in Zukunft keine Gebühren für das Geldabheben an Automaten verlangen dürfen.

Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 21.06.2017 berichtet.

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