Grubenwasser (Foto: SR)

Experte: Pumpen-Stopp der RAG ist rechtswidrig

  21.02.2017 | 18:56 Uhr

Der vom RAG-Konzern geplante Stopp der Pumpen im Bergwerk Saar ist nach Expertenmeinung rechtswidrig. Der Umwelt-Fachmann Friedrich sagte vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags, das Grubenwasser einfach in die Saar zu leiten, sei ungesetzlich. Der ehemalige Ministerpräsident Müller betonte, er sei bei den Verhandlungen über den Erblastenvertrag davon ausgegangen, dass Grubenwasser dauerhaft gepumpt werde.

Seit 2012 sind die Kohlegruben im Saarland dicht. Ein Problem, das aber noch lange bleibt, ist das Grubenwasser. Denn der Betreiber RAG will möglichst bald auch die Pumpen in den Bergwerken abstellen. Und dann soll das Grubenwasser in die Saar geleitet werden. Dagegen kommt vor allem von der Opposition Protest. Sie befürchtet Gesundheitsrisiken und Gefahren für das Trinkwasser. Denn unter Tage lagern Giftstoffe wie PBC. Deshalb bezweifelt sie auch, dass das Abstellen der Pumpen über einen Sonderbetriebsplan hätte genehmigt werden dürfen.

Müller ging von dauerhaftem Pumpen aus

Diese Frage versucht ein U-Ausschuss zu klären. Viele Zeugen wurden bereits befragt, am Dienstag war der ehemalige saarländische Ministerpräsident und jetzige Bundesverfassungsrichter Peter Müller geladen. Er betonte, dass er bei den Verhandlungen über den Erblastenvertrag davon ausgegangen sei, dass Grubenwasser dauerhaft gepumpt werde. Diese Position habe auch das Unternehmen vertreten. Zudem sei damals von Ewigkeitskosten die Rede gewesen. Die Landesregierung habe es nicht als ihre Aufgabe gesehen, das in Frage zu stellen. Die RAG hätte damals das Risiko für nicht abschätzbar gehalten, dass sich kontaminiertes Grubenwasser mit Trinkwasser vermische.

"Gefahr der Trinkwasserversorgung"

Der Sachverständige Harald Friedrich, der schon als Experte für das Umweltministerium Belastungen im Trinkwasser in Nordrhein-Westfalen untersucht hatte, erklärte am Dienstag, das Grubenwasser einfach in die Saar zu leiten, sei ungesetzlich. Es bestehe eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung.

Die Behörden müssten sich jetzt mit der RAG darüber verständigen, bis zu welcher Höhe das Grubenwasser ansteigen dürfe. Der Abstand des Grubenwassers zum Trinkwasser müsse mehrere hundert Meter betragen. Die RAG verweist dagegen auf ein Gutachten aus Nordrhein-Westfalen, das den Grubenwasseranstieg befürwortet.

Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 21.02.2017 berichtet.

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