Kleine grüne Häuser stehen auf Stapeln aus Münzen (Foto: picture alliance/Klaus Ohlenschläger)

Grundsteuer muss reformiert werden

  10.04.2018 | 17:16 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer in Westdeutschland für verfassungswidrig erklärt. Jetzt muss der Bundestag die Grundsteuer schnell reformieren. Mehrere Modelle für die Steuer, die den Kommunen Milliarden bringt, liegen bereits auf dem Tisch.

Die aktuellen Regelungen zur Einheitsbewertung verstoßen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Grundstücke in Citylagen oder in bevorzugten Wohnlagen besäßen heute angesichts rasant steigender Immobilienpreise viel höhere Verkehrswerte als Grundstücke in Randlagen. Das Bewertungsgesetz sieht vor, dass alle Grundstücke im Abstand von sechs Jahren neu bewertet werden sollen. Das ist aber seit der letzten Hauptfeststellung von 1964 nie mehr geschehen. Bei 35 Millionen Grundstücken bedeutet dies einen immensen Aufwand.

Nach dem Urteil des BVG darf die Grundsteuer nur noch bis Ende 2019 auf Grundlage des alten Gesetzes erhoben werden. Wegen des hohen Aufwands für eine Neufestsetzung können die alten Werte nach einer Neuregelung noch bis zu fünf Jahre weiter genutzt werden, längsten bis Ende 2024.

SPD und CDU begrüßen die Entscheidung

In einer ersten Reaktion hat die SPD-Landtagsfraktion die Entscheidung des Gerichts positiv bewertet. Der stellvertretende Vorsitzende Magnus Jung sagte, das Gericht habe umsichtig geurteilt. Einerseits komme es durch die Übergangsfristen nicht zu einem kurzfristigen dramatischen Einnahmeausfall der Kommunen, andererseits bekomme die Bundespolitik klare Ansagen gemacht.

Diese Sicht teilt auch Finanzminister Peter Strobel: "Das Bundesverfassungsgericht hat mit Augenmaß geurteilt und dem Gesetzgeber eine zweistufige Frist zur Neuregelung aller Grundstücke eingeräumt." Die Landesregierung werde sich auch für eine aufkommensneutrale adäquate Lösung einsetzen und mit den saarländischen Kommunen in den Dialog treten.

Rasche Neuregelung gefordert

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen sieht den Gesetzgeber jetzt in der Pflicht: "Aus Sicht der IHK kommt es jetzt darauf an, dass der Gesetzgeber spätestens bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung schafft, die die vom Verfassungsgericht gerügten Mängel beseitigt." Andernfalls warnte Klingen vor Einnahmeausfällen innerhalb der Kommunen, was besonders für die finanzschwachen Saarkommunen gravierende Folgen haben könne.

Auch Jürgen Fried, Präsident des Saarändischen Städte- und Gemeindetages, wies auf die Wichtigkeit der Grundsteuer in den saarländischen Kommunen hin, deren Ausfall viele Gemeinden zum Stillstand bringen würde. Daher müsse nun rasch ein neues Grundsteuermodell beschlossen und eingeführt werden, das gleichzeitig aber auch rechtssicher sein müsse. Zudem stellte Fried den dringlichen Handlungsbedarf heraus: "Da die jetzt erforderlichen Neubewertungen der Grundstücke eine riesige Aufgabe für die Landesfinanzverwaltungen darstetellen, darf jetzt keine Zeit mehr verloren gehen."

Mieterbund fürchtet negative Folgen

Der Vorsitzende des saarländischen Mieterbundes Werner dagegen sieht das Urteil kritisch. Im SR-Interview wies er darauf hin, dass durch die Neubewertung der Grundstücke enorme Kosten für die Gemeinden entstehen könnten. Zudem fürchtet er negative Folgen, wenn sich der Grundsteuersatz künftig am Marktwerkt von Immobilien orientiert: das könne zu steigenden Kosten für Eigentümer und Mieter führen – und die angespannte Wohnraumsituation in Ballungsgebieten weiter verschärfen.

Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 10.04.2018 berichtet.

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