Die Hermann Neuberger Sportschule in Saarbrücken (Foto: Pasquale D'Angiolillo)

Aufklärung über Zuständigkeiten beim LSVS

Axel Burmeister / mit Informationen von Uli Hauck und Stefan Hauch   12.01.2018 | 17:40 Uhr

Der Präsident des saarländischen Radfahrer-Bundes, Jörg Aumann, wünscht sich eine bessere Aufklärung des LSVS-Finanzskandals. Geklärt werden müsse beispielsweise auch wie sich in den letzten Jahren die Personal- und Sachkosten beim Landessportverband entwickelt haben. Jetzt hat sich auch der Anwalt des freigestellten LSVS-Hauptgeschäftsführers zu Wort gemeldet.

Wer macht was beim LSVS? Radverbandspräsident Aumann möchte künftig auch Stellenpläne einsehen und wissen, warum wer beim Landessportverband überhaupt eingestellt wurde. Den Umstand, dass Landtagspräsident Klaus Meiser seine Lebensgefährtin und Büroleiterin auch im Nebenjob beim Landessportverband beschäftigt hat, findet Aumann „unmöglich“. Das sei jetzt zwar beendet, in Ordnung sei die Doppelbeschäftigung aber nicht gewesen.

Hinweis auf Kosten

Abgesehen vom Imageschaden wird es nach Ansicht Aumanns auch einen finanziellen Schaden für den Saar-Sport geben. Zur Aufklärung der Affäre würden Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte beschäftigt, die Rechnungen stellen werden. Hinzu kämen noch ungeklärte Zinskosten. Bei den Ehrenamtlern in den saarländischen Vereinen - so Aumann - sei das Verständnis für die Ausgabepraxis beim LSVS nicht besonders groß.

Vorwürfe sind nicht zu halten

Video [aktueller bericht, 12.01.2018, Länge: 3:22 Min.]
LSVS-Ausschuss: Version des Geschäftsführers

Am Donnerstag war der Finanzskandal beim Landessportverband das Thema im Sportausschuss des Landtages. LSVS-Präsident Meiser hatte dabei noch einmal betont, dass der derzeit beurlaubte Hauptgeschäftsführer im Wesentlichen für das Finanzloch in Millionenhöhe verantwortlich sei.

Der Anwalt des Hauptgeschäftsführers hat jetzt für seinen Mandanten seine Sicht der Dinge dargestellt. Dass sein Mandant, der freigestellte Hauptgeschäftsführer, eigenmächtig Geld in der Bilanz verschoben habe, ist für ihn eine Schuldzuweisung, die an den Haaren herbeigezogen sei. Der Anwalt räumte jedoch ein, dass sein Mandant offenbar nicht in der Lage gewesen sei, alle Vorgänge zu erfassen. Er gehe davon aus, dass die strafrechtlich relevanten Vorwürfe in keiner Weise zu halten sind.

Über dieses Thema wurde auch in den Hörfunknachrichten vom 12.01.2018 berichtet.

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