Justitia vor Gerichtsakten (Foto: picture alliance / dpa | Volker Hartmann)

Polizist zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt

Thomas Gerber / Onlinefassung: Carla Sommer   03.02.2016 | 10:14 Uhr

Das Urteil gegen einen Polizeibeamten, der einen Demonstranten der linken Gruppierung Antifa mit einem Schlagstock am Kopf verletzt hat, ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat die Revision des 34-Jährigen nach eigenen Angaben als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen.

Der Polizist war zuvor zunächst vom Amtsgericht und dann vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Zudem musste er 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Richter verurteilten ihn jeweils wegen "Körperverletzung im Amt" und "Verfolgung Unschuldiger". Mit dem abschließend ergangenen Urteil verliert der Familienvater seinen Beamtenstatus.

Übergriff mit Schlagstock

Zu dem Polizeiübergriff war es Ende Juli 2013 vor dem Saarbrücker Hauptbahnhof gekommen. Dort hatten rund 200 Demonstranten gegen eine Mahnwache von Neonazis demonstriert. Der Verurteilte hatte dabei mit seinem Schlagstock auf einen 22-jährigen Studenten eingeschlagen und ihn am Kopf verletzt. Daraufhin hatte er im Einsatzbericht erklärt, der Student sei auf ihn eingestürmt und habe ihn bedroht.

Gegen den Studenten wurde ein Verfahren wegen "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" eingeleitet. Nachdem im Internet ein Video aufgetaucht war, in dem der Übergriff des Beamten zu sehen war, wurde das Verfahren gegen den Studenten eingestellt. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten ein.

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