Eine Beschilderung an der Intendanz des Saarländischen Rundfunks (Foto: IMAGO / BeckerBredel)

Der Verwaltungsrat des Saarländischen Rundfunks

 

Die Geschäftsführung des Intendanten und das wirtschaftliche Gebaren des Saarländischen Rundfunks werden vom Verwaltungsrat kontrolliert. Der Verwaltungsrat besteht aus insgesamt neun Mitgliedern, davon werden sechs vom Rundfunkrat für jeweils vier Jahre gewählt; daneben sind der Chef der Staatskanzlei, die Vorsitzende des Rundfunkrats und der Personalratsvorsitzende -geborenes- Mitglied.


Aufgaben


Die Arbeit des SR Rundfunkrat und Verwaltungsrat kurz erklärt
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Die Arbeit des SR Rundfunkrat und Verwaltungsrat kurz erklärt

Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Intendanten, soweit sie nicht die inhaltliche Gestaltung des Programms betrifft. Nach dem Saarländischen Mediengesetz hat der Verwaltungsrat unter anderem folgende Aufgaben: Abschluss des Dienstvertrages des Intendanten, Erlass der Finanzordnung, Prüfung des Entwurfs des Wirtschaftsplans sowie des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind Mitglieder des Aufsichtsrats bei den SR-Beteiligungsunternehmen Werbefunk Saar GmbH und Globe TV GmbH. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats und die Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses sind zudem Mitglieder im Aufsichtsrat der ProSaar Medienproduktion GmbH.

  • Vorsitzender des Verwaltungsrats: Michael Burkert

  • Stv. Vorsitzender: Karl Rauber

Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind nicht öffentlich.


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