Bücherregal (Foto: dpa)

Die Archive des Saarländischen Rundfunks (SR)

 

Im Rahmen einer erweiterten Kooperation konstituierten der Saarländische Rundfunk und der Südwestrundfunk die „Hauptabteilung Information, Dokumentation und Archive des SWR und des SR" (HA IDA). In ihr gehen der bisherige SR-Fachbereich Archive und die bisherige SWR-Hauptabteilung Dokumentation und Archive auf.

Die Archive des Saarländischen Rundfunks (SR)

Hauptabteilung Information, Dokumentation und Archive des SWR und des SR (IDA)

IDA-Standort Saarbrücken

Im Rahmen einer erweiterten Kooperation konstituierten der Saarländische Rundfunk und der Südwestrundfunk die „Hauptabteilung Information, Dokumentation und Archive des SWR und des SR" (HA IDA). In ihr gehen der bisherige SR-Fachbereich Archive und die bisherige SWR-Hauptabteilung Dokumentation und Archive auf.

Kontakt

Anfragen zum Sendegeschehen und Programmablauf beantwortet der IDA-Desk, die zentrale Service-Stelle der Archive.

Schriftliche Anfragen schicken Sie bitte an:

Saarländischer Rundfunk
HA Information, Dokumentation und Archive des SWR und des SR (IDA)
Funkhaus Halberg
66100 Saarbrücken

Benutzung

Der Zugang für Wissenschaft und Forschung zum Archivgut des Saarländischen Rundfunks ist nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung möglich. Je nach Aufwand können Gebühren erhoben werden.

Einheitlicher Zugang zu öffentlich-rechtlichen Archiven für Forscher und Wissenschaftler

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland sind sich des kulturhistorischen Wertes ihrer Archive bewusst und sie unterstützen deshalb die Arbeit von Wissenschaft und Forschung. Die Bedeutung der audiovisuellen Medien als wissenschaftliches Quellenmaterial nimmt zu und zahlreiche Kapitel der Zeitgeschichte könnten ohne deren Analyse nicht mehr geschrieben werden.

Neben Bewegtbildern und Tondokumenten stehen auch ergänzende Schriften oder Sammlungen für die wissenschaftliche Auswertung und Aufarbeitung zur Verfügung. Die Kontextinformationen dieser Begleitmaterialien (wie z. B. Sachzeugen, Techniksammlungen, etc.) sind in vielen Fällen für das Verständnis der Video-, Bild- und Tondokumente unverzichtbar.

Der Zugang zum Archivgut für Wissenschaft und Forschung ist damit in den Rundfunkanstalten nach einheitlichen Maßstäben und gemäß einem in allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkarchiven in Deutschland geltenden einheitlichen Verfahren geregelt.

Grundsätzlich gilt: Der SR kann nur Material überlassen, an dem er die Rechte besitzt. Sollten Rechte von anderen Lizenzgebern betroffen sein, müssen diese ggf. erworben werden.

Private Mitschnittanfragen sowie Anfragen von Firmen, Bildungseinrichtungen und Institutionen können an den Mitschnittservice gerichtet werden.

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