Gremiensitzungszimmer beim Saarländischen Rundfunk (Foto: Becker&Bredel)

Verwaltungsrat stimmt ARD-Vertrag zur Bundesliga zu

  07.07.2016 | 12:53 Uhr

Der Verwaltungsrat des Saarländischen Rundfunks hat dem ARD-Vertrag zum Erwerb der audiovisuellen Verwertungsrechte an den Spielen der Fußball-Bundesliga bis ins Jahr 2021 zugestimmt.

Der Verwaltungsrat des SR hat in seinem Beschluss trotz seiner grundsätzlichen Zustimmung seine Sorge zum Ausdruck gebracht, dass insbesondere die Rechtekosten für die Übertragung von Fußballereignissen exorbitant steigen und die Forderungen der jeweiligen Rechteinhaber eine kaum mehr hinnehmbare Größenordnung erreichen.

Die Spielansetzungen und die Aufteilung der Übertragungsrechte auf immer mehr Pakete führten im Ergebnis dazu, so der SR-Verwaltungsrat, dass die Kosten im Free-TV – unabhängig davon, ob im öffentlich-rechtlichen oder im privaten Fernsehen – (aus Beitragsmitteln und/oder Werbeeinnahmen) nicht mehr darstellbar seien.

Finanzielle Mittel auch für andere Sportarten

Stattdessen seien die Zuschauer darauf angewiesen, für entsprechende Ereignisse zusätzliche Einzelentgelte zu entrichten, die den monatlichen Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro zum Teil erheblich überstiegen. Dieser Umstand werde in der Tendenz der Bedeutung des Fußballsports in unserer Gesellschaft, wie sie sich auch in den gesetzlichen Vorschriften des § 4 RStV für Sportgroßereignisse widerspiegele, nicht mehr gerecht, so der SR-Verwaltungsrat. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, werde der Gesetzgeber zu prüfen haben, ob insoweit nicht Gegenmaßnahmen notwendig werden würden.

Die ARD-Landesrundfunkanstalten ihrerseits müssten darauf achten, dass nicht der überwiegende Anteil des für Sportübertragungen zur Verfügung stehenden Budgets für den Fußball aufgebraucht werde. Der SR-Verwaltungsrat wolle darauf hinwirken, dass auch für andere Sportarten, die ähnlich wie der Fußball fest im Breitensport verankert seien, ausreichend finanzielle Mittel im Sportrechteetat und entsprechende Übertragungsflächen im Programm zur Verfügung gestellt würden.

Unter dieser Maßgabe hat der Verwaltungsrat dem Erwerb der audiovisuellen Verwertungsrechte an den Spielen der Bundesliga von der DFL zugestimmt.

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